E-Rechnungspflicht und PDF Rechnungen ab 2025
December 10, 2024
Knowledge & guidance
E-Rechnungspflicht und PDF Rechnungen ab 2025 – Was Sie als Unternehmen und Kunde wissen müssen
Ab 2025 wird die Nutzung von E-Rechnungen laut § 14 UStG für alle B2B und B2G-Kunden verpflichtend. Die Umstellung auf das strukturierte Format, das gemäß der europäischen Norm EN 16931 konzipiert ist, bietet Unternehmen die Chance, ihre Prozesse zu optimieren. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema, angepasst an Ihre Anforderungen als B2B-Unternehmen und B2B-Kunden.
1. Was ist eine E-Rechnung und warum ist sie wichtig?
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, das die direkte maschinelle Verarbeitung ermöglicht. Anders als PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen, die ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung gelten, erfüllt die X-Rechnung die gesetzlichen Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU. Dies reduziert Aufwand bei der Bearbeitung und erhöht die Effizienz.
2. Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?
Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B- und B2G-Geschäfte. Dies umfasst auch kleinere Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Ausnahmen gibt es nur für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und umsatzsteuerfreie Umsätze.
3. Wann tritt die Regelung in Kraft und welche Übergangsfristen gibt es?
- Ab 2025: Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen.
- Bis Ende 2026: PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
- Bis Ende 2027: Für Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 Euro bleibt die Ausstellung von PDF-Rechnungen möglich.
- Ab 2028: Nur noch E-Rechnungen oder andere konforme Formate erlaubt.
4. Welche Optionen bieten wir unseren Kunden?
Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, bieten wir vorübergehend zwei Rechnungsformate an:
- X-Rechnung: Das gesetzlich geforderte Format.
- PDF-Rechnung: Mit Zustimmung weiterhin bis Ende 2026 verfügbar.
Bitte teilen Sie uns mit, für welches Format Sie sich entscheiden und übermitteln Sie Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse über unsere dafür vorgesehenen Buttons. So können wir Ihre Präferenzen frühzeitig in unserem System erfassen und Ihr Einkaufserlebnis optimieren.
5. Wie übermitteln Sie Ihre Entscheidung?
Mit einem Klick auf einen der untenstehenden Buttons können Sie uns direkt eine automatisierte Nachricht mit Ihrer Präferenz zusenden. Bitte klicken Sie nur einen Button an und ergänzen Sie Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse. Alternativ kontaktieren Sie uns gerne persönlich unter 07336 9603 0 oder per Mail an info@haeberle-lab.de.
Rechnungen zukünftig empfangen als:
X-Rechnungen
Elektronische PDF-Rechnungen (vorrübergehend)