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Neue EU-Verpackungsverordnung PPWR: Was sich bei Verpackungen in Europa verändert

Verpackungen sind aus unserem Alltag und aus modernen Lieferketten nicht wegzudenken. Gleichzeitig verursachen sie einen erheblichen Anteil des Abfallaufkommens und benötigen große Mengen an Rohstoffen. Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, schafft die Europäische Union deshalb einen neuen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen.

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt schrittweise die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie auf EUR-Lex.

Auf einen Blick
- Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Zentrale Themen sind Recyclingfähigkeit, weniger Verpackungsmaterial, mehr Rezyklat, Mehrweg und eine einheitlichere Kennzeichnung.
- Weitere Pflichten greifen gestaffelt bis 2040. Wer frühzeitig plant, schafft mehr Spielraum für die Umsetzung.
- Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen.

Was ist das Ziel der PPWR?

Die neue Verordnung soll den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung stärker berücksichtigen – von der Gestaltung und Herstellung über die Verwendung bis zur Wiederverwendung, Sammlung und Verwertung.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • weniger Verpackungsmaterial und Verpackungsabfälle,
  • eine bessere Recyclingfähigkeit,
  • ein höherer Anteil recycelter Rohstoffe,
  • die Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen,
  • eine europaweit einheitlichere Kennzeichnung,
  • die Reduzierung unnötiger Verpackungen,
  • sowie geringere Auswirkungen von Verpackungen auf Umwelt und Ressourcen.

Die EU verfolgt damit das Ziel, Verpackungen stärker in eine funktionierende Kreislaufwirtschaft einzubinden.

PPWR-Zeitplan im Überblick

Die meisten Pflichten der PPWR greifen nicht sofort, sondern gestaffelt über mehrere Jahre. Der folgende Überblick zeigt wichtige Etappen:

Datum Was gilt ab diesem Zeitpunkt?
11.02.2025 PPWR tritt in Kraft
12.08.2026 Unmittelbare Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten; Rollen und Nachweispflichten in der Lieferkette gelten ab jetzt
ab 12.08.2028 Harmonisierte Kennzeichnung: Materialzusammensetzung, Kompostierbarkeit, ggf. Rezyklatanteil, QR-Code
ab 01.01.2030 Mindestanforderungen an Recyclingfähigkeit, erste Stufe der Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen und Beschränkungen für bestimmte besorgniserregende Stoffe
ab 01.01.2035 Verpackungen müssen für großmaßstäbliches Recycling geeignet sein
ab 01.01.2038 Recycling-Leistungsstufe A oder B verpflichtend; nicht konforme Verpackungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
ab 01.01.2040 Zweite, höhere Stufe der Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Hinweis: Mehrere der 2030er- und späteren Fristen sind an noch ausstehende delegierte Rechtsakte der EU-Kommission gekoppelt und können sich verändern. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Recyclingfähigkeit wird wichtiger

Ein zentraler Bestandteil der PPWR ist die zukünftige Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Nach dem europäischen Regelwerk sollen bis 2030 grundsätzlich alle Verpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig gestaltet sein. Verpackungen sollen daher bereits bei ihrer Entwicklung so konstruiert werden, dass ihre Materialien nach der Verwendung möglichst gut getrennt, gesammelt und wiederverwertet werden können.

Design for Recycling gewinnt damit erheblich an Bedeutung. Materialkombinationen, Beschichtungen, Etiketten, Verschlüsse und andere Verpackungsbestandteile müssen künftig noch stärker unter dem Gesichtspunkt ihrer Recyclingfähigkeit betrachtet werden.

Auch die Auswahl des Verpackungsmaterials wird dadurch wichtiger. Kunststoff, Glas und andere Materialien müssen hinsichtlich ihrer Funktion, Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und späteren Verwertung betrachtet werden. Anbieter wie DWK Life Sciences GmbH (Duran) zeigen beispielsweise, welche Rolle hochwertige Glasbehälter und Laborflaschen bei langlebigen und wiederverwendbaren Verpackungslösungen spielen können.

Weniger Verpackung und weniger Leerraum

Die PPWR richtet den Blick nicht nur auf das Material einer Verpackung, sondern auch auf deren Größe und Konstruktion.

Grundsätzlich sollen Verpackungen auf das notwendige Maß reduziert werden. Unnötige Verpackungsschichten und überdimensionierte Verpackungen sollen vermieden werden.

Damit wird künftig verstärkt die Frage relevant:

Wie viel Verpackung ist tatsächlich notwendig, um ein Produkt sicher zu transportieren, zu lagern und zu verkaufen?

Besonders bei Versand- und Transportverpackungen spielt auch die Reduzierung unnötigen Leerraums eine wichtige Rolle.

Mehr Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Kunststoffverpackungen.

Für verschiedene Kunststoffverpackungen sieht die PPWR künftig Mindestanteile an recyceltem Kunststoff vor. Die Anforderungen werden abhängig von Verpackungsart und Verwendungszweck unterschiedlich ausgestaltet und über mehrere Stufen weiterentwickelt.

Damit soll der Einsatz neuer fossiler Rohstoffe reduziert und gleichzeitig die Nachfrage nach hochwertigen Recyclingmaterialien gestärkt werden.

Für Unternehmen wird deshalb die genaue Betrachtung von Kunststoffmaterialien, Produktdesign und Herstellungsprozessen wichtiger. Kautex Textron GmbH & Co. KG gehört zum Herstellerportfolio von häberle LABORTECHNIK und steht für Lösungen im Bereich Kunststoffverarbeitung und Kunststoffbehälter.

Mehrweg und Wiederverwendung gewinnen an Bedeutung

Neben Recycling setzt die PPWR verstärkt auf Wiederverwendung und Mehrwegsysteme.

Für bestimmte Verpackungsarten und Anwendungsbereiche werden Wiederverwendungsziele beziehungsweise entsprechende Systeme vorgesehen. Gleichzeitig sollen Verbraucher und Unternehmen künftig häufiger die Möglichkeit erhalten, Verpackungen zurückzugeben, erneut zu nutzen oder Behälter wiederbefüllen zu lassen.

Das bedeutet einen grundsätzlichen Wandel:

Verpackungen sollen langfristig nicht mehr ausschließlich als einmal verwendetes Verbrauchsmaterial betrachtet werden, sondern stärker als Teil eines Kreislaufs.

Gerade bei Labor- und Chemikalienbehältern spielt die Kombination aus Materialbeständigkeit, sicherer Handhabung und Wiederverwendbarkeit eine wichtige Rolle. Bürkle GmbH bietet Lösungen für den sicheren Umgang mit Flüssigkeiten und Materialien und ist damit auch im Kontext von langlebigen Behälter- und Dosierlösungen relevant.

Auch Kunststoffbehälter für Labor- und Betriebsabläufe müssen zunehmend unter dem Gesichtspunkt der Lebensdauer und Wiederverwendung betrachtet werden. VITLAB GmbH gehört ebenfalls zum Herstellerportfolio von häberle LABORTECHNIK und steht für Laborprodukte aus Kunststoff, darunter verschiedene Behälter und Gefäße.

Einheitlichere Kennzeichnung

Auch die Kennzeichnung von Verpackungen wird europaweit stärker harmonisiert.

Zukünftig sollen Informationen beispielsweise darüber, aus welchen Materialien eine Verpackung besteht und wie sie korrekt entsorgt beziehungsweise zurückgegeben werden soll, leichter verständlich und innerhalb der EU einheitlicher dargestellt werden.

Die konkreten Kennzeichnungspflichten treten dabei teilweise erst zu späteren Zeitpunkten in Kraft.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass Verpackungsinformationen bereits bei der Produktentwicklung und Verpackungsplanung berücksichtigt werden sollten. Materialangaben, Entsorgungshinweise und weitere Pflichtinformationen müssen künftig stärker in die Verpackungsgestaltung integriert werden.

Anforderungen an problematische Stoffe

Die PPWR enthält außerdem Vorgaben zur Begrenzung bestimmter problematischer Stoffe in Verpackungen.

Ein Beispiel sind Einschränkungen für bestimmte PFAS-Verbindungen in Lebensmittelkontaktverpackungen, sofern festgelegte Grenzwerte überschritten werden. Damit verbindet die EU die Kreislaufwirtschaft stärker mit Anforderungen an die Sicherheit und chemische Zusammensetzung von Verpackungen.

Für Hersteller und Inverkehrbringer wird deshalb die Kontrolle der eingesetzten Materialien und ihrer chemischen Zusammensetzung wichtiger. Gerade bei Verpackungen für sensible Produkte müssen Materialauswahl, Produktkontakt und mögliche Stoffmigration sorgfältig betrachtet werden.

Wer ist von der PPWR betroffen?

Die Verordnung erfasst grundsätzlich alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig vom verwendeten Material oder ihrer Herkunft.

Je nach Rolle innerhalb der Lieferkette können deshalb unterschiedliche Anforderungen entstehen – beispielsweise für:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Händler
  • Verpackungsproduzenten
  • Logistikunternehmen
  • andere Unternehmen, die verpackte Produkte innerhalb der Europäischen Union in Verkehr bringen

Welche konkreten Pflichten gelten, hängt allerdings stark von der jeweiligen Verpackungsart und der Rolle des Unternehmens innerhalb der Lieferkette ab.

Warum ist die PPWR für Unternehmen wichtig?

Die PPWR ist weit mehr als eine neue Recyclingvorschrift.

Unternehmen müssen Verpackungen zukünftig verstärkt unter mehreren Gesichtspunkten betrachten:

Material – Recyclingfähigkeit – Größe – Gewicht – Rezyklatanteil – Wiederverwendbarkeit – Kennzeichnung – Dokumentation.

Dadurch wird Verpackungsmanagement zunehmend Bestandteil von Produktentwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Logistik und Nachhaltigkeitsstrategie.

Gerade weil zahlreiche Anforderungen der PPWR schrittweise bis 2030, 2035 und darüber hinaus wirksam werden, empfiehlt es sich, Verpackungsstrukturen frühzeitig zu überprüfen.

Dabei lohnt sich eine systematische Betrachtung des gesamten Verpackungsprozesses: von der Auswahl des Materials über die Konstruktion und Nutzung bis zur Wiederverwendung oder Verwertung.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Viele produktbezogene Anforderungen, etwa zur Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und zum Rezyklatanteil, greifen jedoch erst gestaffelt ab 2028, 2030 und später.

Wer ist von der PPWR betroffen?

Grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU herstellen, importieren, vertreiben oder in Verkehr bringen. Dazu gehören unter anderem Hersteller, Importeure, Händler und Logistikunternehmen. Die konkreten Pflichten hängen von der jeweiligen Rolle und Verpackungsart ab.

Was passiert, wenn Verpackungen die Anforderungen nicht erfüllen?

Verpackungen, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen ab dem jeweiligen Stichtag grundsätzlich nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Für einzelne Anforderungen und Übergangssituationen können besondere Regelungen gelten. Die konkreten Konsequenzen und Sanktionen ergeben sich zudem aus den jeweils geltenden nationalen Vorschriften.

Was ändert sich bei der Kennzeichnung von Verpackungen?

Ab August 2028 sollen bestimmte Verpackungen nach den Vorgaben der PPWR stärker harmonisiert gekennzeichnet werden. Dazu gehören je nach Verpackungsart unter anderem Informationen zur Materialzusammensetzung, Kompostierbarkeit, zum Rezyklatanteil und zur Entsorgung. Teilweise sind auch digitale Informationen wie QR-Codes vorgesehen.

Fazit

Die PPWR verändert den rechtlichen Rahmen für Verpackungen in der EU grundlegend – von der Gestaltung über die Kennzeichnung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling.

Auch wenn viele konkrete Anforderungen erst gestaffelt bis 2030, 2035 und 2040 in Kraft treten: Wer Verpackungsstrukturen, Materialien und Prozesse frühzeitig überprüft, verschafft sich Zeit für eine wirtschaftliche und rechtskonforme Umsetzung.

Für Unternehmen bedeutet die PPWR vor allem eines: Verpackungen müssen stärker als Teil des gesamten Produktlebenszyklus betrachtet werden. Materialauswahl, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Dokumentation werden damit zu wichtigen Bestandteilen einer zukunftsfähigen Verpackungsstrategie.

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